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Allgemeine Geschäftsbedingungen/Aufnahmebedingungen zur zeitweiligen Unterbringung von Hunden im Hundezentrum Hof Birkensee Bereich „Pension“
(Stand 01.01.2012)

§ 1 Voraussetzungen/Gegenstand

a) Voraussetzungen
1. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer (nachfolgend = Vertragspartner) oder dessen Vertreter mit seiner Unterschrift erklärt, dass sich der in die Pension gebrachte Hund in seinem Eigentum befindet, bzw. dass er im Auftrag des Eigentümers des Hundes handelt, ausgewiesen durch Personalausweis.
2. Voraussetzung ist, dass der in Pension gebrachte Hund folgende Impfungen erhalten hat: Staupe, Tollwut, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten und Leptospirose. Die Impfung darf am Abgabetag nicht jünger als 30 Tage sein und nicht älter als ein Jahr bzw. bei den neuen Impfstoffen 3 Jahre (Tollwut und SHP). Der gültige Impfausweis des Hundes bleibt bis zur Dauer des Aufenthaltes in der Pension.
3. Voraussetzung ist, der Vertragspartner erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass der untergebrachte Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Seuchen ist, ordnungsgemäß entwurmt und    mit einem Floh-Zeckenmittel behandelt wurde.
4. Voraussetzung ist, dass bei Unverträglichkeiten gegen den Impfstoffe, Entwurmungsmittel und Floh-Zeckenmitteln dies durch ein Schreiben eines Tierarztes belegt wird.
5. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner mit seiner Unterschrift erklärt, dass für das untergebrachte Tier eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen ist und die für die Dauer des Aufenthaltes    gültig ist.
6. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner gegenüber der Pension mitteilt, ob der untergebrachte Hund Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Stressanfälligkeit oder Ängstlichkeiten aufweist    und diese der Art nach benennt.
7. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner darüber informiert, ob der unterbrachte Hund an einer chronischen oder akuten Erkrankung leidet und entsprechende Medikamente mit    Eingabeanleitung hinterlegt. Sollten Futterunverträglichkeiten vorliegen, ist dies ebenfalls mitzuteilen.

b) Gegenstand

Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingung und des damit verbundenen Pensionsvertrages zwischen dem Vertragspartner und dem Hundezentrum ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Hundes.  

Das Hundezentrum wird den Hund während seines Aufenthaltes artgerecht, gewissenhaft und liebevoll versorgen und betreuen.

Das Tier darf seiner Verträglichkeit entsprechend im Rudelverband innerhalb des Pensionsgeländes laufen oder wird – im Falle der Unverträglichkeit mit anderen Hunden – von den Mitarbeiter/-innen im Freilauf innerhalb des Pensionsgeländes beschäftigt.

§ 2 Haftung

1. Die Vertragsparteien haften einander für Schäden, die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Der Vertragspartner haftet für jeglichen Sach- und Personenschaden in vollem Umfang, welche ggf. durch sein Tier während des Aufenthaltes in der Pension verursacht werden.
3. Eine Haftung bei Erkrankungen des Hundes während des Pensionsaufenthaltes wird nicht übernommen.
4. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch den Verstoß gegen die Impfpflicht entstehen.
5. Verletzungen des Tieres sind bei Abholung direkt anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter Umständen keine Schadenersatzpflicht aus.
6. Für mitgebrachte Gegenstände wie Korb, Decken, Spielzeug usw. übernimmt das Hundezentrum keine Haftung. Die Entsorgung defekter Gegenstände obliegt dem Vertragspartner.

§ 3 Tierärztliche Versorgung

1. Sollte das Tier eine tierärztliche Behandlung benötigen, wird diese durch das Hundezentrum veranlasst und die Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt oder nach Absprache durch den    behandelnden Tierarzt direkt an den Vertragspartner in Rechnung gestellt.
2. Der Tierarzt wird durch das Hundezentrum gewählt.

§ 4 Pfandrecht/Nichtabholung des Tieres

1. Der Vertragspartner bestellt hiermit zugunsten des Hundezentrums ein Pfandrecht an dem in Verwahrung gegebenen Hund. Das Hundezentrum nimmt die Verpfändung an. Die Verpfändung    dient der Sicherung der Ansprüche des Hundezentrums gegen den Vertragspartner aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Hundepensionsvertrag.
2. Kann der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden ist dies vom Vertragspartner umgehend mitzuteilen.
3. Für den Fall dass der Vertragspartner den in die Pension gebrachten Hund nicht vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 6 Tage) abholt, erklärt er bereits bei Unterzeichnung    des Hundepensionsvertrages, dass er nach Ablauf der genannten Fristen das Hundezentrum ermächtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln oder in das zuständige Tierheim zu verbringen.

§ 5 Kosten/Zahlungsmodalitäten

1. Die Pensionskosten entsprechen in der Regel der gültigen Preisliste. Sondervereinbarungen werden nur mit der Inhaberin vereinbart und in der Akte des Tieres sowie in dem Pensionsvertrag    eingetragen und mit Gültigkeitsdatum versehen.
2. Der Bring- und Abholtag wird als ein Tag berechnet.
3. Bei einem regulärem Aufenthalt von bis zu drei Wochen ist der fällige Betrag bei Abholung entweder bar, per Kartenlesegerät oder innerhalb von 14 Tagen per Überweisung auf unten genanntes    Konto zu entrichten. Bei der ersten Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von € 5,00 fällig. Ab der 2. Mahnung wird der offene Rechnungsbetrag anwaltlich eingefordert.
4. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Wochen ist eine Vorauszahlung in Höhe von 25% des anfallenden Betrages im Voraus fällig und bei Einbringung des Hundes bar (gegen Beleg) zu entrichten.
5. Bei Stornierung eines gebuchten Aufenthaltes werden Stornogebühren fällig. Bei Absage zwischen 13-8 Tagen vor Anreisetermin 30 % der Pensionskosten, bei 7-5 Tagen 50% und unter 4 Tagen 100 % der Pensionskosten.

§ 6 Datenschutz

Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Vertragspartner die vorliegenden AGB´s zur Kenntnis genommen zu haben.

Sollten einzelne Bestimmung des Pensionsvertrages einschließlich der AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer oder fehlender Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Diese AGB`s sind fester Vertragsbestandteil des Hundepensionsvertrages.